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Beitragsordnung

Beitragsordnung des HEV Berlin Online – Hauseigentümer & Vermieterverein zu Jahresbeitrag, Aufnahmegebühr, Zusatzhonoraren - in der Fassung vom 15.01.2020

 

§ 1 Jedes Mitglied hat jährlich einen Mitgliedsbeitrag zu zahlen.

  • Der Beitrag ist zu Beginn eines Kalenderjahres fällig und im Voraus zu entrichten oder mit der Aufnahme fällig. Das Mitglied erhält hierüber eine Beitragsrechnung.
  • Auch das im Laufe eines Kalenderjahres eintretende Mitglied hat den Mitgliedsbeitrag in voller Höhe zu entrichten. Eine anteilige Berechnung des Beitrages ist unzulässig.

 

§ 2  Neu eintretende Mitglieder haben eine Aufnahmegebühr i. H. v. 25 € zu entrichten, die sofort fällig und zahlbar ist.

 

§ 3 Der Mitgliedsbeitrag bemisst sich nach dem gewünschten Beratungsangebot wie folgt, das das Mitglied selbst auswählte:

  • BASIS-Tarif: Mitgliedsbeitrag = 65 € / Kalenderjahr
    • geeignet bei wenig Beratungsbedarf
    • Leistungsanspruch 2 Rechtsberatung pro Kalenderjahr á 20 Minuten
  • KOMPAKT-Tarif: Mitgliedsbeitrag = 135 € / Kalenderjahr
    • geeignet bei mittlerem Beratungsbedarf
    • Leistungsanspruch 4 Rechtsberatungen pro Kalenderjahr á 20 Minuten  
  • PROFI-Tarif: Mitgliedsbeitrag = 195 € / Kalenderjahr
    • geeignet bei höherem Beratungsbedarf
    • Leistungsanspruch 6 Rechtsberatungen pro Kalenderjahr á 20 Minuten

 

§ 4 Jedes Mitglied kann – je nach Kapazitätslage - grundsätzlich weitere Beratungsleistungen entgeltlich in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür betrage  69 € /30 Minuten brutto.

 

§ 5 Die Bestimmungen des § 6 der Vereinssatzung vom 13.01.2020 bleiben unberührt.